GKV - Finanzstabilisierungsgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Anfang Juli einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorgelegt. Das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz umfasst unterschiedliche Maßnahmen zur Minderung der Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Was regelt dieser Gesetzesentwurf?

Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist aktuell stark angespannt und das Defizit wächst stetig an: Laut Schätzungen fehlen den Krankenkassen im nächsten Jahr mindestens 17 Milliarden Euro. Begleitet wird diese Entwicklung durch sinkende Einnahmen aus Krankenversicherungsbeiträgen und steigenden Ausgaben des Gesundheitswesens. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket soll ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert werden. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit werden dazu die finanziellen Lasten auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt.

Zu den Maßnahmen zählen
Finanzreserven
Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert. Die oberhalb der halbierten Obergrenze freiwerdenden Mittel sollen über höhere Zuweisungen an die Krankenkassen gehen, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
Bundeszuschuss
Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV in Höhe von 14,5 Milliarden Euro wird für 2023 um einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro erhöht.
Darlehen Bund
Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds.
Reform AMNOG
Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
  • Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
  • Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet)
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
  • Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten "Neupatienten" für Vertragsärzte wird abgeschafft.
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Das BMG geht von einer Anhebung um 0,3 Prozentpunkte aus
Kritik am Finanzstabilisierungsgesetz

Beim Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf hatten Krankenkassen, Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Pharmahersteller die geplanten Maßnahmen über schriftliche Stellungnahmen scharf kritisiert. Kassenverbände fordern das Parlament auf. „Reißleine“ zu ziehen und das Gesetzt zu stoppen. Das Gesetzt enthält laut Kritik keinerlei Verbesserungen.

Der AOK-Bundesverband kritisiert das Gesetz als "kosmetische Anpassung": "Dieses Gesetz enthält keinerlei Maßnahmen für eine kurz- oder langfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen. Beiträge werden hochgeschraubt, Rücklagen eingezogen und Schulden gemacht", betont Vorstandsvize Jens Martin Hoyer.

Die Patienten müssten sich mit langen Wartezeiten bei Arztterminen und Aufnahmestopps in den Praxen einstellen.

Im Entwurf Lauterbachs sei die Streichung der kostendeckenden Vergütung für zeitintensive Neupatienten und für die offenen Sprechstunden in den Praxen vorgesehen. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung sehe das Gesetz „drastischen Vergütungskürzungen und Budgetierungen" vor, welche zu „gravierenden Leistungskürzungen" mit „erheblichen Folgen für die Patientenversorgung" führten. Die Kliniken kritisieren, dass ihnen „ohne Faktenbasis" rund 375 Millionen Euro entzogen werden sollen. Dies gefährde trotz Personalmangels Arbeitsplätze in der Pflege.

Den Apotheken würden trotz zahlreicher Sonderaufgaben in den Pandemiejahren netto rund 240 Millionen Euro entzogen, kritisiert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Das Apothekenhonorar sei trotz steigender Inflation seit fast 10 Jahren eingefroren. Dies sei das falsche Zeichen für den dringend benötigten Nachwuchs.

Die Pharmaindustrie kritisiert das geplante Gesetz ähnlich. „Wir treten seit Jahren für die Abschaffung des innovations- und mittelstandsfeindlichen Preismoratoriums und für neue faire Ausschreibungsbedingungen bei den Rabattverträgen ein, um eine leistungsfähige Pharmaindustrie in Europa zu erhalten. Unsere Kosten für Energie, Rohstoffe und Wirkstoffe explodieren, die Personalkosten steigen. Die Antwort der Bundesregierung darauf ist eine Erhöhung der Herstellerabschläge und eine Verlängerung des Preismoratoriums. Als einziger Wirtschaftszweig haben wir damit keine Möglichkeit, Kostensteigerungen weiterzugeben", so der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

„Wir erhalten Ihre Zähne“ Stellungnahme der DGZ

Wenn alles so kommt wie geplant, droht den Zahnärzt/innen eine erneute Budgetierung von Leistungen. Mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Patientenversorgung.

„Die geplanten Maßnahmen im zahnärztlichen Bereich sind weder sachgerecht noch in irgendeiner Form verhältnismäßig“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und fordert Korrekturen. „In einer budgetierten Gesamtvergütung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, würden die erst kürzlich freigegebenen notwendigen Finanzmittel für neue Leistungen und insbesondere die neue Versorgungsstrecke bei der Parodontitis-Therapie massiv gekappt. Dem entsprechend werden damit dringend notwendige Leistungen, auf die die Versicherten neuerdings einen Rechtsanspruch haben, durch die Hintertür wieder gestrichen.“

Der Entwurf wird im Parlament diskutiert und hoffentlich angepasst. Wir halten Sie mit den aktuellen und neuesten Informationen auf dem Laufenden!

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Update: Das GKV - Finanzstabilisierungsgesetz wurde beschlossen! Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag vom 01.12.2022 alle Details.

Blogbeitrag vom 01.12.2022